Neue Coronaschutzverordnung ab dem 03.04.2022: Was gilt für den Sport?

Mit der Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.

Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

 

Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter:

Landessportbund NRW - gültig ab 03.04.2022

Landessportbund NRW

Die Coronaschutzverordnung NRW