STARTCHANCE Bewegung

An 30 Schulen im Kreis Recklinghausen können  zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. 

In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des bildungspolitischen Startchancen-Programms  (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) gezielt auf die  positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. MEHR ERFAHREN

Deborah Opitz

Referentin für Integration durch Sport (IdS) & Ganztag

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die 

  • zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen, 

  • gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln, 

  • eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen, 

  • eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder 

  • auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind. 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische

  • Sportvereine,
  • Stadt- und Gemeindesportverbände,
  • Stadt- und Kreissportbünde,
  • Fachverbände,
  • Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
  • Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).

STARTCHANCE Bewegung-Schulen im Kreis Recklinghausen

Rahmenbedingungen von STARTCHANCE Bewegung

Beratung und Antragstellung

Eure Ansprechpartnerin Deborah Opitz steht euch beratend bei der Kontaktaufnahme mit den Schulen als auch Antragstellung zur Seite.