STARTCHANCE Bewegung
An 30 Schulen im Kreis Recklinghausen können zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden.
In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des bildungspolitischen Startchancen-Programms (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. MEHR ERFAHREN
Deborah Opitz
Referentin für Integration durch Sport (IdS) & Ganztag-
Hennewiger Weg 18
45721 Haltern am See
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Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
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zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
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gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
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eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
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eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
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auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische
- Sportvereine,
- Stadt- und Gemeindesportverbände,
- Stadt- und Kreissportbünde,
- Fachverbände,
- Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
- Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).
STARTCHANCE Bewegung-Schulen im Kreis Recklinghausen
Rahmenbedingungen von STARTCHANCE Bewegung
Beratung und Antragstellung
Eure Ansprechpartnerin Deborah Opitz steht euch beratend bei der Kontaktaufnahme mit den Schulen als auch Antragstellung zur Seite.
