Förderungen und Zuschüsse
Unser Büro steht Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin!
Extra-Zeit für Bewegung – nachholen was ausgefallen ist!
Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 TN und findet an mindestens einem Tag mit 6 Zeitstunden (alternativ auch an mehreren Tagen mit mindestens 90 Minuten pro Einheit) statt.
Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Teilnehmer*innen und Übungsleitungen besteht Versicherungsschutz über die Sportversicherung des LSB NRW.
Weitere Informationen gibt es bei der Sportjugend NRW!
1000 x 1000
Förderprojekt 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein
Gefördert werden Maßnahmen der Sportvereine in Bereichen mit unter- schiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspek- te aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.
Es gelten folgende Förderschwerpunkte:
1. Kooperation Sportverein mit Schulen
2. Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
3. Kinderbewegungsabzeichen
4. Integration
5. Inklusion
6. Gesundheitssport
7. Sport der Älteren
Die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch den Sportverein ist nicht erforderlich. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum
01.01. – 31.12. des jeweiligen Förderjahres durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auch die rückwirkende Förderung von bereits durchgeführten Maßnahmen möglich ist .
Der Antrag ist in diesem Jahr ausschließlich in Schriftform (Papierform) an den Landessportbund NRW zu richten.
Die Auszahlung der durch den Landessportbund NRW bewilligten Zuwendung erfolgt ohne Anforderung durch den Sportverein am 15. Oktober des Antragsjahres.
Beispielliste_förderfähige_Maßnahmen_1000 x 1000
-> Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstelle oder an den LSB NRW
unter 1000x1000@lsb.nrw!
"Bewegt ÄLTER werden in NRW"
Im Projekt "Bewegt ÄLTER werden in NRW" können in Kooperation mit dem KSB-RE Aktionstage, Angebotseinführungen, Workshops und Klausurtagungen durchgeführt werden.
Gefördert werden auch Aktionen in Koopertion mit Alterneinrichtungen und Pflegediensten. Förderung "„Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste 2.0“
Erklärungen zu einzelnen Förderprojekten gibt es unter LSB-NRW.
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.
"Bewegt GESUND bleiben in NRW"
Im Projekt "Bewegt GESUND bleiben in NRW" können in Kooperation mit dem KSB-RE Aktionstage, Angebotseinführungen, Workshops und Klausurtagungen durchgeführt werden.
Eingige Beispiele für den KSB-RE aus dem Jahr 2017 finden Sie unter Bewegt GESUND bleiben.
Erklärungen zu einzelnen Förderprojekten gibt es unter LSB-NRW.
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.
Ferienfreizeiten
Die Sportjugend im Kreissportbund Recklinghausen fördert Ferienfreizeiten.
Sportvereine im Kreis Recklinghausen können Fördermittel für Ferienfreizeiten beim Kreissportbund Recklinghausen beantragen. Die maximale Förderung beträgt 15 € pro Tag und Teilnehmer.
Informartionen zu den Richtlinien und Kriterien zur Förderung von Kinder-und Jugendmaßnahmen
Förderfähige Kosten (Es müssen für alle förderfähigen Posten Beleg-Kopien eingereicht werden. Bitte rechnen Sie selbständig die nicht-förderfähigen Posten in Ihrer Abrechnung raus).
Weitere Förderbedingungen müssen bei Antragsstellung nachgewiesen werden: Der beantragende Sportverein ist Mitglied im Kreissportbund Recklinghausen e.V. | Nachweis einer gültige Jugendordnung | schriftliche Bestätigung der Führungszeugnisse der Mitarbeitenden
Integration durch Sport
Im Bereich Integration können sich Vereine als Stützpunktvereine im Kreis Recklinghausen bewerben. Es können aber auch nur einzelne Projekte und Maßnahmen im Bereich Integration durchgeführt werden.
Sportvereine, die sich im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ (IdS) nachhaltig für die Integrationsarbeit im und durch Sport engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet und gehören damit zur Programmstruktur. Sie besitzen für die Programmumsetzung einen zentralen Stellenwert, da sie eine regelmäßige, langfristige und kontinuierliche Arbeit vor Ort gewährleisten und Integrationsstrukturen unter Einbindung des organisierten Sports schaffen und fördern. Die inhaltliche Arbeit als Stützpunktverein ist als Entwicklungsprozess zu verstehen, an dessen Ende Integration als selbstverständliche Querschnittsaufgabe in den Regelbetrieb implementiert und interkulturelle Öffnung als fortlaufender Vereinsentwicklungsprozess angelegt ist. Eine ausführliche Darstellung der Stützpunktvereine IdS finden Sie hier.
Maßnahmen von Stützpunktvereinen können über einen Förderzeitraum von fünf Jahren mit bis zu 5000 € pro Jahr bezuschusst werden.
Projektförderung:
Einzelne Projekte können mit bis zu 500 € bezuschusst werden.
Ausführliche Erläuterungen zum Projekt finden Sie unter LSB-NRW.
Moderne Sportstätten 2022
Das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ ist gestartet. Sportvereine können seit dem 1. Oktober 2019 über das »LSB-Förderportal Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen, wenn der Verein Eigentümer der Anlage ist. Auch pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind.
Die Stadt- und Kreissportbunde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände koordinieren die Anträge und beraten die Sportvereine in ihrem Gemeindegebiet.
Gerne beraten und unterstützen Sie bei Ihren Anträgen.
VIBBS - Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit der Vereinsberatung - individuell, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die ersten 6 Beratungsstunden werden vom LSB-NRW übernommen.
Alle Infos finden Sie hier.