Sporthelfer*innen-Ausbildung an Schulen

Mit der Sporthelfer*innen-Ausbildung können Schulen Jugendliche dazu qualifizieren, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote aktiv mitzugestalten – zum Beispiel in Pausen, Arbeitsgemeinschaften, im Ganztag oder bei Schulveranstaltungen.

Die Ausbildung wird an der Schule durch entsprechend autorisierte Lehrkräfte durchgeführt. Der Kreissportbund Recklinghausen begleitet die Schulen bei der Organisation und Abwicklung der Sporthelfer*innen-I-Ausbildung.

Sporthelfer*innen I an unserer Schule ausbilden

Sie möchten an Ihrer Schule eine Sporthelfer*innen-I-Ausbildung durchführen? Dann nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Empfohlen wird eine Meldung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Ausbildung.

Wichtig: Die verantwortliche Lehrkraft muss für die Durchführung der Sporthelfer*innen-I-Ausbildung entsprechend autorisiert sein.

Anmeldung und Ablauf in 6 Schritten

1. Ausbildung beim KSB melden
Die verantwortliche Lehrkraft informiert den Kreissportbund Recklinghausen über die geplante Sporthelfer*innen-I-Ausbildung.

2. Unterlagen und Anmeldelink erhalten
Der KSB legt die Ausbildung an und sendet der Lehrkraft den Link zum LSB-Qualifizierungsportal „mein SportNetz NRW“ sowie die benötigten Unterlagen für Schüler*innen und Eltern.

3. Eltern informieren und Unterlagen einsammeln
Die Lehrkraft gibt den Elterninformationsbrief, die Datenschutzhinweise und den Datenerfassungsbogen weiter. Der von den Eltern unterschriebene Datenerfassungsbogen wird anschließend von der Lehrkraft eingesammelt und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung.

4. Schüler*innen anmelden
Die unterschriebenen Datenerfassungsbögen werden gebündelt an den KSB übermittelt. Gleichzeitig trägt die Lehrkraft die erforderlichen Anmeldedaten der Schüler*innen über den bereitgestellten Link in „mein SportNetz NRW“ ein. Die Archivierung der Datenerfassungsbögen liegt bei der Schule.

5. Ausbildung abschließen
Der KSB erstellt eine Teilnehmendenliste und sendet diese an die verantwortliche Lehrkraft. Nach Abschluss der Ausbildung bestätigt die Lehrkraft darauf die erfolgreiche Teilnahme der Schüler*innen und sendet die unterschriebene Liste zurück an den KSB.

6. Qualifikationsnachweise und T-Shirts
Nach der Abwicklung erhalten die Sporthelfer*innen ihre digitalen Qualifikationsnachweise. Diese werden vom KSB gebündelt an die Lehrkraft weitergegeben. Die T-Shirts werden über die Sportjugend NRW an die Schule versendet. Für den Versand sollte mit etwa drei Wochen gerechnet werden.

Was übernimmt die Schule?

Die Schule

  • benennt eine Ansprechperson für die Zusammenarbeit,

  • stellt sicher, dass die eingesetzten Lehrkräfte entsprechend autorisiert sind,

  • informiert Schüler*innen und Eltern und kümmert sich um die notwendigen Einwilligungen und Daten,

  • unterstützt die Schüler*innen dabei, Praxisphasen bzw. Hospitationen in örtlichen Sportvereinen wahrzunehmen,

  • bestätigt nach der Ausbildung die erfolgreiche Teilnahme und

  • überreicht nach Möglichkeit die T-Shirts und Qualifikationsnachweise in einem öffentlichkeitswirksamen Rahmen.

Was übernimmt der Kreissportbund?

Der KSB

  • ist Ansprechpartner für die organisatorische Zusammenarbeit,

  • legt die Sporthelfer*innen-I-Ausbildung im Verwaltungssystem an,

  • stellt Anmeldelink und erforderliche Unterlagen bereit,

  • übernimmt die weitere administrative Abwicklung,

  • unterstützt bei Kontakten zu örtlichen Sportvereinen für Hospitationen und spätere Einsatzmöglichkeiten,

  • informiert über Weiterbildungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten und

  • organisiert die Bereitstellung der Qualifikationsnachweise und den Versand der T-Shirts.

Wichtig für Lehrkräfte: Autorisierung & Datenschutz

Sporthelfer*innen-I-Ausbildungen an Schulen können nur von entsprechend autorisierten Lehrkräften geleitet werden. Dafür ist die Teilnahme an der vorgesehenen Lehrkräftefortbildung erforderlich.

Für die Verwaltung der Sporthelferinnen-Ausbildungen werden außerdem personenbezogene Daten der verantwortlichen Lehrkräfte verarbeitet. Dazu gehören unter anderem Kontaktdaten, Angaben zur Schule und zur Lehrkräftefortbildung sowie zu geleiteten Sporthelferinnen-Ausbildungen. Grundlage hierfür ist die Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft. Ohne Bereitstellung der erforderlichen Daten ist ein Einsatz als Sporthelfer*innen-Lehrkraft im Verfahren nicht möglich.

Zusammenarbeit mit Sportvereinen

Ein wichtiger Bestandteil des Sporthelferinnen-Programms ist die Verbindung von Schule und organisiertem Sport. Schülerinnen sollen die Möglichkeit erhalten, örtliche Sportvereine kennenzulernen, dort zu hospitieren und später gegebenenfalls selbst aktiv Verantwortung zu übernehmen.

Der KSB unterstützt Schulen bei der Vermittlung entsprechender Kontakte. Auch eine Beteiligung von Vereinen an der Ausbildung und beim späteren Einsatz der Sporthelfer*innen ist ausdrücklich vorgesehen.

Unterlagen & Downloads

Hier finden Lehrkräfte alle wichtigen Dokumente für die Durchführung einer Sporthelfer*innen-I-Ausbildung:

Fragen oder eine Ausbildung geplant?

Sie möchten eine Sporthelfer*innen-I-Ausbildung an Ihrer Schule anbieten oder haben Fragen zum Ablauf?

Sprechen Sie uns gerne an.
Die Sportjugend im Kreissportbund Recklinghausen unterstützt Sie bei der Planung, Anmeldung und Umsetzung.