Liebe Sportfreund*innen,

die Sportvereine in NRW legen in der derzeitigen Situation eine große Engagement- und Hilfsbereitschaft für Geflüchtete aus der Ukraine an den Tag und beweisen damit einmal mehr, dass der organisierte Sport in NRW eine ausgeprägte Willkommenskultur lebt. Insbesondere für Frauen, Kinder und Jugendliche aus der Ukraine werden vielerorts Spendenaktionen organisiert, (Sport-) Bekleidungsbörsen eingerichtet, Spiel- und Sportgeräte gesammelt, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen, internationalen Klassen und in Sportvereinen durchgeführt, sowie weitere bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen angeboten.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ ist es nun möglich, eine landesweite „Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine" aufzulegen. Dabei können Vereine, Bünde und Verbände sowie deren Untergliederungen bis zu 1.000,00 € für Einzelmaßnahmen oder Mikroprojekte zur Unterstützung und Integrationsförderung im Sport für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen.

Förderfähig sind Maßnahmen, die unter die folgenden drei Oberkategorien fallen:

  • Schaffung neuer bzw. gezielte Öffnung bestehender regelmäßiger sportlicher und/oder geselliger Angebote für Geflüchtete
  • Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
  • Schaffung weiterer über den Sport hinaus gehender Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete     

Bei den Maßnahmen entlang dieser drei Oberkategorien sind Honorarausgaben und weitere Sachkosten unter Beachtung der Förderbedingungen förderfähig.

Die Förderbedingungen, den Antrag und alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/integration-und-inklusion/integration-und-sport/sonderfoerderung-integration

Als Settings für die Maßnahmen kommen dabei vor allem Erstaufnahmestellen, der öffentliche Raum, Vereine sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen (insbesondere internationale Förderklassen sowie Willkommensklassen im Rahmen des außerunterrichtlichen Sports) in Frage.

Die eingehenden Anträge werden nach erfolgter Prüfung auf Förderfähigkeit nach dem Windhundprinzip bewilligt.

Ansprechpartner: Kevin Sagebiel – Kompetenzzentrum für Integration und Inklusion im Sport

Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Sport.Fluechtlinge@lsb.nrw

 

Förderbedingungen sind hier zu finden. 

Antragsformulare können Vereine per Mail anfordern.


Ankommen im Sport

Förderung des deutschen Kinderhilfswerks

FÖRDERUNG FÜR GEFLÜCHTETE KINDER DURCH SPORT

Ankommen im Sport

Das Deutsche Kinderhilfswerk legt in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) einen neuen Förderfonds auf:  Vereine und Projekte werden darüber unterstützt, geflüchteten Kindern und Jugendlichen über den Sport ein gutes Einleben in Deutschland zu ermöglichen.

Mehr als 130.000 Kinder im schulpflichtigen Alter sind seit Anfang März aus der Ukraine nach Deutschland geflohen, die meisten zusammen mit ihren Müttern. Doch auch aus vielen anderen Ländern suchen Familien mit ihren Kindern Schutz in Deutschland.

Integration und Stärkung durch Sport

Traumata, Ängste, Sprachbarrieren, fehlende soziale Kontakte – geflüchtete Kinder und Jugendliche bringen unterschiedliche und spezielle Bedürfnisse mit. Damit sie sich gut einleben können, braucht es neben gut organisierten Kitas und Schulen, auch einen darauf vorbereiteten Freizeitbereich: Ein Sportverein beispielsweise kann für geflüchtete Kinder und Jugendliche ein wichtiger erster Anlaufpunkt am neuen Wohnort sein.

Halt und Zugehörigkeit zu einer festen Gemeinschaft, Ablenkung von den Sorgen,  Erfolgserlebnisse, neue Freundschaften und spielerisch die Sprache lernen – all das kann der Vereinssport bieten. Dazu kommt, dass sportliche Aktivitäten gesund und wichtig für die körperliche Entwicklung sind. Oder anders: Teamsport vermittelt den Kindern wichtige emotionale Stärke.


Förderfonds „Ankommen im Sport“: Finanzielle Unterstützung für Sportprojekte

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat daher in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) den neuen Förderfonds „Ankommen im Sport“ eingerichtet. Das oberste Ziel dabei: Ein gutes Ankommen ermöglichen und Integration von geflüchteten Kindern durch gemeinsamen Sport mit bereits hier lebenden Kindern und Jugendlichen!

Der Fonds ist zunächst mit 100.000 Euro ausgestattet. Gefördert werden Vereine oder andere Träger wie Schulen oder Kommunen mit dem Ziel, geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen. So können die Vereine beispielsweise eine Förderung beantragen, um ihr Team und ihre Freizeitangebote für geflüchtete Kinder zu erweitern und ihnen eine kostenfreie Mitgliedschaft zur Verfügung zu stellen. Auch individuelle Austattungen wie Trainingsanzug oder Sportschuhe können beantragt werden.

Dafür sollen die Antragstellenden für einen einfachen Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu ihren Angeboten sorgen und dafür gerüstet sein, mit Sport- und Freizeitangeboten auf ihre speziellen Bedürfnisse einzugehen.

Sie wollen eine Förderung beantragen?

Ihren Antrag können Sie direkt über unsere Datenbank stellen (Auswahl "Sonderfonds" und "Ankommen im Sport"). Bitte beachten Sie unsere Förderrichtlinien.

 

Weitere Information sind hier zu finden. 

Christian Gerhardt

Referent Integration